AGB Rudel-Werk

Diese AGB regeln die Beziehung zwischen der Betreuungsperson und dem Hundehalter. Sie gelten verbindlich ab Auftragserteilung und auch für alle Folgeaufträge, ohne dass eine neue Vereinbarung erforderlich ist. Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, sie gilt jedoch für alle Geschlechter.

Voraussetzungen

Der Hund muss gesund, sozialverträglich und gehorsam sein (insbesondere die Leinenführigkeit), ordnungsgemäss angemeldet, gechipt und geimpft sein.

Der Hundehalter versichert, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat und frei von Parasiten ist.

Für die Betreuung ist ein gut sitzendes Geschirr und Halsband mitzugeben.

Verpflichtungen des Hundehalters

Der Hundehalter haftet für Schäden, die sein Hund an Personen, Tieren oder Gegenständen verursacht.

Die Betreuungsperson übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Krankheiten oder andere Schäden, sofern diese nicht grob fahrlässig verursacht wurden.

Verpflichtungen der Betreuungsperson

Die Betreuung erfolgt artgerecht im Rahmen des Tierschutzgesetzes. Keine Zwinger- oder Boxenhaltung, die Hunde verbringen Zeit gemeinsam. Die Betreuungsperson garantiert täglich zwei Spaziergänge sowie Ruhezeiten.

Bei Vorfällen oder gesundheitlichen Problemen wird der Hundehalter umgehend informiert.

Bring- und Abholzeiten

Die Hunde werden zwischen 06:30 und 08:00 Uhr abgeholt und zwischen 16:30 und 18:00 Uhr zurückgebracht. Halbtagshunde werden zwischen 11:00 und 12:00 Uhr zurückgebracht.

Impfungen und Gesundheit

Obligatorisch sind Impfungen gegen Staupe, HCCL, Parvovirose und Zwingerhusten. Der Hundehalter verpflichtet sich, beim ersten Besuch eine Kopie des Impfausweises vorzulegen. Ein wirksamer Schutz gegen Flöhe, Milben und Zecken ist sicherzustellen. Der Hundehalter versichert zudem, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.

Medizinische Notfälle

Im Krankheits- oder Verletzungsfall ist die Betreuungsperson ermächtigt, einen Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten trägt der Hundehalter. Selbstverständlich wird der Hundehalter umgehend informiert.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt bar oder via TWINT am jeweiligen Betreuungstag.

Ferienbetreuungen müssen spätestens 14 Tage vor Beginn bezahlt werden. Bring- und Abholtage zählen als volle Betreuungstage und werden vollständig verrechnet – unabhängig von der Uhrzeit der Übergabe.

Stornobedingungen

Tagesbetreuung

Pro Kalenderjahr stehen jedem Kunden 5 Joker-Tage zur Verfügung – unabhängig vom Zeitpunkt der Absage.

Wird ein abgesagter Termin nachgeholt, wird kein Joker-Tag angerechnet.
Sind alle Joker-Tage aufgebraucht, wird die abgesagte Betreuung voll verrechnet. Bei Absagen am Betreuungstag selbst (nach 06:00 Uhr) wird immer eine Pauschale von 20 Franken erhoben, sofern die Betreuungsperson bereits unterwegs ist.

Ferienbetreuung:

Für Ferienbetreuungen gilt eine Absagefrist von mindestens 14 Tagen.
Wird später abgesagt, ist der volle Betrag zu zahlen.

Nachholen abgesagter Termine

Ein abgesagter Betreuungstag kann innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt werden, sofern freie Kapazität besteht.
Ein Anspruch auf Nachholen besteht nicht. Der Wunsch zum Nachholen muss direkt bei der Absage mitgeteilt werden – spätere Anfragen können nicht berücksichtigt werden.

Falls ein Termin nicht nachgeholt werden kann oder soll, gilt Folgendes:

  • Mit Joker-Tag: Der Tag wird von den verbleibenden Joker-Tagen abgezogen und nicht berechnet.

  • Ohne Joker-Tag: Der volle Tagessatz ist zu bezahlen.

Läufigkeit

Während der Läufigkeit meiner eigenen Hündin können intakte Rüden nur nach individueller Absprache betreut werden. Hunde, die in dieser Zeit unruhig oder unverträglich reagieren, können temporär ausgeschlossen werden.

Läufige Hündinnen anderer Kunden werden nur aufgenommen, wenn sie selbst keine starken Verhaltensänderungen zeigen (z. B. Aggression gegenüber anderen Hunden).
Zeigt die Hündin auffälliges Verhalten, wird sie vorübergehend von der Betreuung ausgeschlossen.

Intakte Rüden, die auf eine läufige Hündin – trotz räumlicher Trennung – mit starkem Stress, Unruhe oder übersteigertem Verhalten reagieren, können ebenfalls temporär ausgeschlossen werden.

Für solche Ausschlüsse entstehen keine Kosten, es wird kein Joker-Tag angerechnet.

Für die Betreuung einer läufigen Hündin wird ein Zuschlag von 10 Franken pro Tag erhoben.
Der Halter muss eine geeignete Läufigkeitshose mitbringen.

Sporadische Betreuung

Sporadische Betreuung bezeichnet eine Betreuung von weniger als einmal pro Woche. Sie ist nur bei freier Kapazität möglich. Feste Plätze haben Vorrang, und sporadische Plätze können kurzfristig entfallen.

Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Eine fristlose Kündigung ist bei Gefährdung von Menschen oder Hunden möglich.

Bei ausbleibender Zahlung behält sich die Betreuungsperson ebenfalls eine fristlose Kündigung vor.

Betriebsferien

Die Betreuungsperson nimmt bis zu 6 Wochen Betriebsferien pro Kalenderjahr.
Diese werden den Hundehaltern mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.

Änderungen der AGB

Änderungen der AGB sind jederzeit möglich. Der Hundehalter wird schriftlich darüber informiert.

 

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der oben gemachten Angaben sowie, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und akzeptiert habe. 

 

Ort, Datum:

Unterschrift Hundehalter:

 

Unterschrift Betreuung:

 

 

Gültig ab: 01.07.2025

Steffi Göbel